Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Certified Remote Closer Partner License
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen und Verträge des Anbieters im Zusammenhang mit der Certified Remote Closer Partner License.
(2) Die Angebote und Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Als Unternehmer gelten auch Personen, die ihre gewerbliche Tätigkeit erst mit Vertragsschluss aufnehmen.
(3) Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung der Certified Remote Closer Partner License zustande.
(2) Sämtliche Darstellungen auf Websites, Social-Media-Kanälen, Präsentationen oder sonstigen Medien stellen kein verbindliches Angebot dar.
3. Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Lizenzvertrag.
(2) Diese AGB regeln ausschließlich die allgemeinen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit und begründen keine zusätzlichen Leistungsansprüche.
(3) Die bereitgestellten Systeme, Dokumentationen, Wissensressourcen, Frameworks, Vorlagen, Prozesse und Referenzmaterialien dienen ausschließlich als unterstützende Ressourcen und stellen keine schulische Ausbildung, keinen Fernunterricht und keine staatlich anerkannte Qualifizierungsmaßnahme dar.
(4) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung oder Anlageberatung. Hinweise erfolgen ausschließlich allgemeiner Natur.
(5) Die Leistungen des Anbieters stellen weder Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) noch eine schulische, staatlich anerkannte oder berufsqualifizierende Ausbildung dar.
Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt auf der praktischen Anwendung, Umsetzung, Begleitung, Integration in bestehende Strukturen sowie der Nutzung bereitgestellter Systeme, Ressourcen und Netzwerke.
(6) Die Vorstellung von Experten, Kontakten, Dienstleistern oder sonstigen Ressourcen stellt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung oder Anlageberatung dar.
Sämtliche Entscheidungen auf Grundlage solcher Informationen oder Kontakte trifft der Lizenznehmer eigenverantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers
(1) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß vorzunehmen.
(2) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
(3) Zugangsdaten, interne Systeme, Ressourcen, Kontakte und bereitgestellte Informationen sind vertraulich zu behandeln.
(4) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, sämtliche bereitgestellten Systeme ausschließlich persönlich zu nutzen und keinen unberechtigten Dritten Zugriff zu gewähren.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich ausschließlich aus dem Lizenzvertrag und verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt entweder durch Einmalzahlung oder über eine Lizenzfinanzierung eines externen Finanzierungspartners.
(3) Der Finanzierungsantrag wird vom Lizenznehmer gestellt und erfordert dessen aktive, vollständige und wahrheitsgemäße Mitwirkung.
(4) Der Vertrag wird nur dann unwirksam, wenn der Finanzierungspartner den ordnungsgemäß eingereichten Finanzierungsantrag des Lizenznehmers nachweislich und endgültig aus Bonitätsgründen ablehnt.
(5) Eine erstmalige, vorläufige oder wiederholte Ablehnung stellt keine endgültige Ablehnung im Sinne dieser Regelung dar.
(6) Eine Ablehnung aus Bonitätsgründen liegt insbesondere nicht vor, wenn der Lizenznehmer:
• den Antrag nicht oder nicht vollständig stellt
• erforderliche Unterlagen nicht rechtzeitig einreicht
• Rückfragen nicht beantwortet
• den Finanzierungsprozess nicht aktiv begleitet
• den Antrag zurückzieht
• die Finanzierung nicht weiter verfolgt
(7) In diesen Fällen bleibt der Vertrag wirksam.
(8) Sollte nach den ersten Prüfungen des Finanzierungspartners eine Ablehnung vorliegen und zur erneuten Prüfung eine Wartezeit erforderlich sein, kann die Leistungserbringung bis zur abschließenden Entscheidung des Finanzierungspartners vorübergehend ausgesetzt werden.
Während dieser Zeit entstehen keine zusätzlichen Leistungsansprüche.
6. Sofortbonus
(1) Die Voraussetzungen und Auszahlungsbedingungen des Sofortbonus ergeben sich ausschließlich aus dem Lizenzvertrag.
(2) Wird eine vereinbarte Lizenzfinanzierung endgültig aus Bonitätsgründen abgelehnt und der Vertrag dadurch unwirksam, entfällt ein Anspruch auf Auszahlung des Sofortbonus.
7. Umsatzgarantie
(1) Die Umsatzgarantie richtet sich ausschließlich nach den Regelungen des Lizenzvertrags sowie den gesonderten Garantiebedingungen.
(2) Ein Anspruch auf Leistungen aus der Umsatzgarantie besteht nur bei vollständiger Einhaltung sämtlicher dort geregelter Voraussetzungen.
8. Leistungserbringung
(1) Die Leistungserbringung beginnt unmittelbar nach Vertragsschluss.
(2) Termine, Live-Calls, Community-Angebote, Mastermind-Veranstaltungen, Netzwerkformate und sonstige Leistungen können digital, telefonisch oder vor Ort durchgeführt werden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Bestandteile organisatorisch anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistungen erhalten bleibt.
9. Thailand Elite Mastermind
(1) Die Thailand Elite Mastermind ist Bestandteil der Lizenz und wird während der Vertragslaufzeit durchgeführt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Ort, Zeitpunkt, Ablauf und organisatorische Rahmenbedingungen der Veranstaltung anzupassen, sofern Zweck und Charakter der Veranstaltung erhalten bleiben.
(3) Unterkunftskosten und Verpflegung werden für 5 Tage vollständig vom Anbieter übernommen.
(4) Kosten für Anreise, Verpflegung, Versicherungen, Visa, Transfers sowie sonstige persönliche Ausgaben trägt der Lizenznehmer selbst.
(5) Ein Anspruch auf Durchführung zu einem bestimmten Termin besteht nicht.
10. Community & Verhaltensregeln
(1) Der Anbieter stellt dem Lizenznehmer während und teilweise auch nach der Vertragslaufzeit Zugang zu Community- und Netzwerkstrukturen zur Verfügung.
(2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich zu einem respektvollen und professionellen Umgang mit anderen Mitgliedern, Partnerunternehmen, Experten und Ansprechpartnern innerhalb des Netzwerks.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu Community- und Netzwerkbereichen vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken, sofern der Lizenznehmer:
• gegen gesetzliche Vorschriften verstößt
• gegen vertragliche Pflichten verstößt
• vertrauliche Inhalte weitergibt
• andere Mitglieder belästigt oder schädigt
• das Netzwerk missbräuchlich nutzt
(4) Die übrigen Rechte und Pflichten aus dem Lizenzvertrag bleiben hiervon unberührt.
11. Vertraulichkeit
(1) Sämtliche Systeme, Prozesse, Frameworks, Strategien, Kontakte, Dokumentationen, Vorlagen und sonstige Inhalte des Anbieters sind vertraulich zu behandeln.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung außerhalb der vertraglich vorgesehenen Nutzung ist untersagt.
12. Urheberrecht
(1) Sämtliche Inhalte des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Lizenznehmer erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der Vertragsdurchführung.
(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
(4) Der dauerhafte Zugriff auf die Systembibliothek, Wissensressourcen und Community erfolgt freiwillig als zusätzliche Serviceleistung des Anbieters.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte, technische Systeme, Plattformen, Zugangswege oder organisatorische Strukturen jederzeit anzupassen, zu aktualisieren, auszutauschen oder durch gleichwertige Lösungen zu ersetzen, sofern der wesentliche Nutzen für den Lizenznehmer erhalten bleibt.
13. Haftung
(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren typischen Schaden.
(3) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:
• individuelle wirtschaftliche Ergebnisse
• Umsätze oder Einkünfte des Lizenznehmers
• Entscheidungen von Partnerunternehmen
• geschäftliche Entscheidungen des Lizenznehmers
• technische Ausfälle Dritter
• unterlassene Mitwirkung des Lizenznehmers
14. Kündigung
(1) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Vertragslaufzeit besteht nicht.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer:
• wesentliche Vertragspflichten verletzt
• vorsätzlich falsche Angaben macht
• vertrauliche Inhalte weitergibt
• gegen Urheberrechte des Anbieters verstößt
(4) Die Kündigung bedarf der Textform.
15. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung verarbeitet.
(2) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
16. Freiwillige Kulanzstornierung
(1) Der Anbieter kann dem Lizenznehmer innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss eine freiwillige Kulanzstornierung anbieten.
(2) Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(3) Im Falle einer Kulanzstornierung kann eine Aufwandsentschädigung zwischen 5 % und 35 % des Lizenzpreises erhoben werden.
(4) Die genaue Höhe richtet sich nach dem Umfang der bereits erbrachten Leistungen, insbesondere:
• administrativer und organisatorischer Aufwand
• Durchführung des Onboardings
• Bearbeitung von Finanzierungsunterlagen
• Einrichtung von Zugängen und Systemen
• Durchführung von Calls oder Betreuungseinheiten
• Nutzung bereitgestellter Systeme, Ressourcen oder Community-Zugänge
(5) Eine Kulanzstornierung kann abgelehnt werden, wenn bereits wesentliche Leistungen erbracht wurden.
(6) Die Kulanzstornierung wird erst wirksam, sobald die festgelegte Aufwandsentschädigung vollständig beglichen wurde.
(7) Die Kulanzstornierung stellt eine freiwillige Leistung des Anbieters dar.
17. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 28.05.2026